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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) ist bemüht, die Websites, digitalen Dienste und mobilen Anwendungen des KITA HUB im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das zentrale Angebot unter kita.bayern sowie für die rechtlichen Informationsseiten unter legal.kita.bayern. Sie umfasst insbesondere die auf der Landing Page des KITA HUB verlinkten Dienste sowie die mobile App des KITA HUB:

Rechtsgrundlage

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Die zugrunde liegenden technischen Anforderungen orientieren sich an den für öffentliche Stellen maßgeblichen Standards für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie der europäischen Norm EN 301 549.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites, digitalen Dienste und mobilen Anwendungen sind teilweise mit den Anforderungen der BayDiV in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar.

Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung der redaktionellen, technischen und gestalterischen Umsetzung. Dabei wurden insbesondere die Anforderungen der BITV 2.0, der BayDiV sowie der WCAG 2.1 berücksichtigt. Ergänzend wurden automatisierte Prüfungen durchgeführt.

Bei der Konzeption, Entwicklung und Pflege der Angebote wird insbesondere auf folgende Punkte geachtet:

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

Im Rahmen ergänzender automatisierter Prüfungen wurde unter anderem festgestellt, dass auf einzelnen Seiten die Hauptmarkierung des Inhaltsbereichs technisch eindeutiger ausgezeichnet werden sollte.

Unverhältnismäßige Belastung

In einzelnen Bereichen kann die barrierefreie Überarbeitung älterer Inhalte nur schrittweise erfolgen. Dies betrifft insbesondere umfangreiche Bestände an älteren PDF-Dokumenten, Audio- und Videoinhalten sowie einzelne Bild- und Archivbestände.

Soweit eine sofortige vollständige barrierefreie Überarbeitung dieser Bestände mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Anpassung im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung und Priorisierung.

Bereitstellung barrierefreier Alternativen

Sofern Inhalte derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind, bemühen wir uns, auf Anfrage barrierefreie Alternativen bereitzustellen.

Dies kann insbesondere betreffen:

Zusätzliche Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Rechtliche Grundlage und grundsätzliche Anforderung

Gemäß § 9 Abs. 2 BayDiV in Verbindung mit § 4 BITV 2.0 sind auf der Startseite öffentlicher Webangebote grundsätzlich zusätzliche Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) bereitzustellen. Diese Anforderung leitet sich ab aus:

Die nachfolgende Begründung legt dar, weshalb im konkreten Einzelfall gemäß § 9 Abs. 4 BayDiV von dieser Anforderung abgesehen wird, da deren vollständige Erfüllung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der genannten Vorschrift darstellt.

I. Schlanker Aufbau und begrenzte Erklärungsbedürftigkeit des Startangebots

Der KITA HUB stellt kein eigenständiges interaktives Fachverfahren dar, sondern fungiert als bewusst reduziertes, statisches Einstiegsportal mit klar definierter Navigationsfunktion. Die konkrete Ausgestaltung des Angebots begründet im Einzelfall eine deutlich reduzierte Notwendigkeit ergänzender DGS-Inhalte:

II. Eigenverantwortung der eingebundenen Open-Source-Dienste

Über den KITA HUB werden in wesentlichen Teilen Zugänge zu eigenständigen, teilweise Open-Source-basierten Diensten und Plattformen bereitgestellt. Für diesen Bereich gilt eine ergänzende fachliche Begründung:

III. Rechtsgrundlage der Ausnahme und Transparenzhinweis

Auf Basis der vorstehenden Gesamtabwägung wird gemäß § 9 Abs. 4 BayDiV im Einzelfall von der vollständigen Bereitstellung zusätzlicher Inhalte in Deutscher Gebärdensprache auf der Startseite des KITA HUB abgesehen. Diese Entscheidung:

Unberührt bleibt, dass die Barrierefreiheit der eingesetzten Dienste im Rahmen der jeweiligen Systemverantwortung sowie der verfügbaren Hersteller- und Projektdokumentation fortlaufend beobachtet und bei der Auswahl sowie Weiterentwicklung der Angebote berücksichtigt wird.

IV. Ergänzende Betrachtung: Organisatorischer und personeller Dauerbetrieb

Ergänzend – und ohne dass dies allein ausschlaggebend wäre – ist zu berücksichtigen, dass die Bereitstellung von DGS-Inhalten keinen einmaligen Aufwand darstellt, sondern einen strukturellen Dauerbetrieb erfordert:

Browser- und Systemunterstützung

Die Angebote des KITA HUB werden laufend für aktuelle Versionen gängiger Browser und Plattformen optimiert. Bei älteren Browsern, veralteten Betriebssystemen oder stark abweichenden technischen Umgebungen können einzelne Darstellungs- oder Bedienfehler auftreten.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25.03.2026 erstellt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die am 25.03.2026 durchgeführt wurde.

Dabei wurden insbesondere folgende Grundlagen berücksichtigt:

Automatisierte Prüfungen können nicht alle Aspekte digitaler Barrierefreiheit erfassen. Sie werden daher durch fachliche Bewertung und manuelle Prüfung ergänzt.

Diese Erklärung wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des KITA HUB aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
Mildred-Scheel-Str. 4
D-92224 Amberg

Telefon: +49 9621 96552 - 1900
E-Mail: kontakt@ifp.bayern.de

Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit mit,

Informationen über von der Anwendung der Vorschriften ausgenommene Inhalte können Sie ebenfalls über die oben genannten Kontaktdaten anfordern.

Zuständigkeit

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist das:

Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP)
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg

Telefon: +49 9621 96552 - 1900
E-Mail: kontakt@ifp.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort erhalten, können Sie sich im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens an die zuständige Durchsetzungs- und Überwachungsstelle wenden.

Dort haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Weitere Angaben

Sofern für einzelne Angebote ergänzende Informationen in leichter verständlicher Form oder in anderen barrierearmen Formaten bereitgestellt werden, werden diese laufend ausgebaut und ergänzt.