Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) ist bemüht, die Websites, digitalen Dienste und mobilen Anwendungen des KITA HUB im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das zentrale Angebot unter kita.bayern sowie für die rechtlichen Informationsseiten unter legal.kita.bayern. Sie umfasst insbesondere die auf der Landing Page des KITA HUB verlinkten Dienste sowie die mobile App des KITA HUB:
- Chat – Austausch und Kommunikation im KITA HUB
- Meeting – Videokonferenzen und digitale Treffen
- Medienecke – Literatur, Ideen und Anleitungen
- Kurse – Online-Kurse und Lernangebote
- Termine – Termin- und Umfrageplanung
- Kurzlink – Lange Internetadressen kürzen und weitergeben
- Notizen – Notizen erstellen, bearbeiten und teilen
- KITA HUB App für iPadOS – Mobile Nutzung des KITA HUB auf dem iPad
- Pixelwerkstatt - Veranstaltungen und Fortbildungen vor Ort und hybrid
Rechtsgrundlage
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Die zugrunde liegenden technischen Anforderungen orientieren sich an den für öffentliche Stellen maßgeblichen Standards für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sowie der europäischen Norm EN 301 549.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websites, digitalen Dienste und mobilen Anwendungen sind teilweise mit den Anforderungen der BayDiV in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar.
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung der redaktionellen, technischen und gestalterischen Umsetzung. Dabei wurden insbesondere die Anforderungen der BITV 2.0, der BayDiV sowie der WCAG 2.1 berücksichtigt. Ergänzend wurden automatisierte Prüfungen durchgeführt.
Bei der Konzeption, Entwicklung und Pflege der Angebote wird insbesondere auf folgende Punkte geachtet:
- ausreichende Farbkontraste
- Alternativtexte für relevante nicht-textliche Inhalte
- eine nachvollziehbare semantische Struktur von Überschriften, Absätzen und Inhaltsbereichen
- eine technisch saubere DOM-Struktur
- eine konsistente und verständliche Navigations- und Inhaltslogik
- die Nutzbarkeit zentraler Funktionen mit Tastatur und assistiven Technologien
- verständliche Linktexte und Beschriftungen
- die korrekte Kennzeichnung von Sprache, Rollen und Bedienelementen
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- einzelne PDF-Dateien und Office-Dokumente sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format verfügbar
- einzelne Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung zur Verfügung gestellt
- einzelne Videos stehen nicht oder nur teilweise mit Untertiteln zur Verfügung
- bei einzelnen Videos werden Untertitel gegebenenfalls nur in automatisiert erzeugter Form bereitgestellt
- für Videos mit rein visuellen Informationen stehen nicht in jedem Fall Audiodeskriptionen oder gleichwertige Volltextalternativen zur Verfügung
- Audiodateien verfügen nicht in allen Fällen über ein Transkript
- Alternativtexte von Grafiken ersetzen visuelle Inhalte nicht immer vollständig gleichwertig
- einzelne Title-Attribute oder Beschriftungen können unklar oder irreführend sein
- in einzelnen Bereichen werden für Listen, Tabellen, Überschriften oder sonstige Inhalte nicht durchgängig die korrekten Strukturelemente verwendet
- das Kontrastverhältnis zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe entspricht nicht für alle Elemente in jedem Fall vollständig den Anforderungen
- semantische Informationen wie Name, Rolle und Eigenschaften für HTML-Bedienelemente können in einzelnen Bereichen fehlerhaft oder unvollständig sein
- Linktexte sind nicht an jeder Stelle so aussagekräftig, dass das Linkziel unmittelbar eindeutig ist
- eingebundene Inhalte oder technische Komponenten von Drittsystemen sind möglicherweise nicht vollständig mit Tastatur oder assistiven Technologien nutzbar
- einzelne ältere Inhalte entsprechen möglicherweise noch nicht in allen Punkten den aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen
- einzelne strukturelle Markierungen innerhalb des HTML-Aufbaus können weiter verbessert werden
Im Rahmen ergänzender automatisierter Prüfungen wurde unter anderem festgestellt, dass auf einzelnen Seiten die Hauptmarkierung des Inhaltsbereichs technisch eindeutiger ausgezeichnet werden sollte.
Unverhältnismäßige Belastung
In einzelnen Bereichen kann die barrierefreie Überarbeitung älterer Inhalte nur schrittweise erfolgen. Dies betrifft insbesondere umfangreiche Bestände an älteren PDF-Dokumenten, Audio- und Videoinhalten sowie einzelne Bild- und Archivbestände.
Soweit eine sofortige vollständige barrierefreie Überarbeitung dieser Bestände mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Anpassung im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung und Priorisierung.
Bereitstellung barrierefreier Alternativen
Sofern Inhalte derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind, bemühen wir uns, auf Anfrage barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
Dies kann insbesondere betreffen:
- barrierefreie Fassungen von Dokumenten
- textliche Alternativen zu grafischen Inhalten
- Transkriptionen für Audio- oder Videoinhalte
- ergänzende Hinweise zur Nutzung einzelner Funktionen
Zusätzliche Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Rechtliche Grundlage und grundsätzliche Anforderung
Gemäß § 9 Abs. 2 BayDiV in Verbindung mit § 4 BITV 2.0 sind auf der Startseite öffentlicher Webangebote grundsätzlich zusätzliche Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) bereitzustellen. Diese Anforderung leitet sich ab aus:
- Art. 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Art. 13 BayBGG (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz) zur barrierefreien Gestaltung von Informationsangeboten
- dem allgemeinen Ziel der gleichberechtigten Teilhabe gehörloser und hörbeeinträchtigter Menschen an digitalen Verwaltungsangeboten
Die nachfolgende Begründung legt dar, weshalb im konkreten Einzelfall gemäß § 9 Abs. 4 BayDiV von dieser Anforderung abgesehen wird, da deren vollständige Erfüllung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der genannten Vorschrift darstellt.
I. Schlanker Aufbau und begrenzte Erklärungsbedürftigkeit des Startangebots
Der KITA HUB stellt kein eigenständiges interaktives Fachverfahren dar, sondern fungiert als bewusst reduziertes, statisches Einstiegsportal mit klar definierter Navigationsfunktion. Die konkrete Ausgestaltung des Angebots begründet im Einzelfall eine deutlich reduzierte Notwendigkeit ergänzender DGS-Inhalte:
- Das Angebot umfasst eine geringe Anzahl unmittelbar sichtbarer, selbsterklärender Navigationspunkte ohne verschachtelte Menüstrukturen oder mehrstufige Verfahrensabläufe.
- Es sind keine komplexen Fachverfahren, mehrstufige Formularprozesse oder erklärungsbedürftige Entscheidungsabläufe vorhanden, die einer eigenständigen gebärdensprachlichen Erläuterung bedürften.
- Sämtliche Einstiegspunkte sind mit klar bezeichneten, selbsterklärenden Labels versehen; der Inhalt erschließt sich auch ohne Lautsprache oder ausführliche Texterläuterung unmittelbar und intuitiv.
- Eine DGS-Erläuterung auf der Startseite würde im Wesentlichen dasselbe leisten wie die bereits vorhandene, barrierefrei gestaltete Textdarstellung – ohne zusätzlichen Informationsgewinn für die Zielgruppe.
- Konkret würde eine solche Erklärung inhaltlich kaum über die Aussage hinausgehen, dass auf der Startseite einige klar bezeichnete Einstiegspunkte vorhanden sind – ein Informationsgehalt, der weder die Komplexität noch den Aufwand einer eigenständigen DGS-Produktion rechtfertigt.
- § 9 Abs. 2 BayDiV verlangt zwar die Bereitstellung solcher Inhalte auf Startseiten; Umfang, Funktion und tatsächliche Nutzungsrealität des vorliegenden Angebots sind bei der Bewertung der Angemessenheit im Einzelfall jedoch ausdrücklich zu berücksichtigen.
II. Eigenverantwortung der eingebundenen Open-Source-Dienste
Über den KITA HUB werden in wesentlichen Teilen Zugänge zu eigenständigen, teilweise Open-Source-basierten Diensten und Plattformen bereitgestellt. Für diesen Bereich gilt eine ergänzende fachliche Begründung:
- Jeder eingebundene Dienst wird durch seine jeweilige Hersteller- oder Projektgemeinschaft entwickelt, dokumentiert und hinsichtlich Barrierefreiheit eigenständig verantwortet.
- Die fachgerechte Beschreibung der Funktionsweise, Bedienung und Barrierefreiheit dieser Systeme obliegt originär den jeweiligen Systemverantwortlichen, die über das notwendige tiefergehende Fachwissen zu den einzelnen Systemen verfügen und dieses aus erster Hand dokumentieren können.
- Soweit für eingebundene Dienste bereits eigenständige Barrierefreiheitserklärungen, Konformitätsbewertungen oder technische Dokumentationen existieren, würde eine zusätzliche eigenständige Erläuterung derselben Systeminhalte in DGS auf der KITA HUB-Startseite zu inhaltlichen Redundanzen ohne gleichwertigen Mehrwert führen.
- Eine erneute redaktionelle, fachliche und technische Aufbereitung bereits dokumentierter Systeminformationen in DGS durch den KITA HUB würde einen Aufwand verursachen, der in keinem angemessenen Verhältnis zu Funktion, Tiefe und Aussagegehalt des hiesigen Startangebots stünde.
- Dies steht im Einklang mit dem Grundsatz, dass nach § 7 Abs. 1 BITV 2.0 die Barrierefreiheitspflichten primär den für den jeweiligen Inhalt verantwortlichen Stellen obliegen – also den jeweiligen Diensteanbietern und nicht dem KITA HUB als Einstiegsportal.
III. Rechtsgrundlage der Ausnahme und Transparenzhinweis
Auf Basis der vorstehenden Gesamtabwägung wird gemäß § 9 Abs. 4 BayDiV im Einzelfall von der vollständigen Bereitstellung zusätzlicher Inhalte in Deutscher Gebärdensprache auf der Startseite des KITA HUB abgesehen. Diese Entscheidung:
- ist auf den konkreten Zuschnitt und die Nutzungsrealität des vorliegenden Webangebots bezogen und stellt keine generelle Ablehnung von DGS-Inhalten dar,
- betrifft ausschließlich die Startseite des KITA HUB und nicht etwaige zukünftige Verfahren mit höherer Erklärungsbedürftigkeit,
- wird im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 10 BayDiV erneut bewertet, insbesondere wenn sich Umfang, Komplexität oder Nutzungscharakter des Angebots wesentlich verändern,
- schließt nicht aus, dass bei zukünftigen Weiterentwicklungen des KITA HUB mit erhöhter Interaktivität oder Verfahrenskomplexität eine Neubewertung zugunsten einer DGS-Bereitstellung erfolgt.
Unberührt bleibt, dass die Barrierefreiheit der eingesetzten Dienste im Rahmen der jeweiligen Systemverantwortung sowie der verfügbaren Hersteller- und Projektdokumentation fortlaufend beobachtet und bei der Auswahl sowie Weiterentwicklung der Angebote berücksichtigt wird.
IV. Ergänzende Betrachtung: Organisatorischer und personeller Dauerbetrieb
Ergänzend – und ohne dass dies allein ausschlaggebend wäre – ist zu berücksichtigen, dass die Bereitstellung von DGS-Inhalten keinen einmaligen Aufwand darstellt, sondern einen strukturellen Dauerbetrieb erfordert:
- DGS-Videoinhalte müssen bei jeder inhaltlichen Änderung der Startseite, der Diensteübersicht oder der Barrierefreiheitsinformationen neu produziert, fachlich abgestimmt, qualitätsgesichert und technisch eingebunden werden.
- Dies bindet dauerhaft Personalkapazitäten, die alternativ für Barrierefreiheitsmaßnahmen mit breiterer Wirkung eingesetzt werden könnten.
- Die technische Einbindung barrierefreier Videoplayer (mit Untertiteln, Audiodeskription und korrekter ARIA-Auszeichnung gemäß WCAG 2.1, Erfolgskriterien 1.2.x) erfordert zusätzliche Entwicklungs- und Testkapazitäten, die beim IFP Bayern als kleiner Landeseinrichtung ohne dedizierte Barrierefreiheitsstelle nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind.
- Es stehen keine internen DGS-kompetenten Fachkräfte für Konzeption, Produktion und Redaktion zur Verfügung; eine externe Vergabe würde spezialisierte Dienstleister sowie dauerhafte vertragliche Strukturen erfordern, die mit dem verfügbaren Rahmen derzeit nicht vereinbar sind.
- Die damit verbundene Gesamtbelastung ist im Verhältnis zu Funktion, Aufbau und Aussagegehalt des hiesigen Startangebots nicht angemessen im Sinne von § 9 Abs. 4 BayDiV.
Browser- und Systemunterstützung
Die Angebote des KITA HUB werden laufend für aktuelle Versionen gängiger Browser und Plattformen optimiert. Bei älteren Browsern, veralteten Betriebssystemen oder stark abweichenden technischen Umgebungen können einzelne Darstellungs- oder Bedienfehler auftreten.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25.03.2026 erstellt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die am 25.03.2026 durchgeführt wurde.
Dabei wurden insbesondere folgende Grundlagen berücksichtigt:
- Anforderungen der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV)
- Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
- ergänzende technische und automatisierte Prüfungen
- vorhandene Prüfprotokolle und Dokumentationen zur Konformitätsbewertung
Automatisierte Prüfungen können nicht alle Aspekte digitaler Barrierefreiheit erfassen. Sie werden daher durch fachliche Bewertung und manuelle Prüfung ergänzt.
Diese Erklärung wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des KITA HUB aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
Mildred-Scheel-Str. 4
D-92224 Amberg
Telefon: +49 9621 96552 - 1900
E-Mail: kontakt@ifp.bayern.de
Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit mit,
- auf welcher Seite, in welchem Dienst oder in welcher Funktion Ihnen eine Barriere aufgefallen ist,
- welche konkrete Schwierigkeit bei der Nutzung aufgetreten ist,
- welche assistiven Technologien oder technischen Rahmenbedingungen Sie gegebenenfalls verwendet haben.
Informationen über von der Anwendung der Vorschriften ausgenommene Inhalte können Sie ebenfalls über die oben genannten Kontaktdaten anfordern.
Zuständigkeit
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist das:
Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP)
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
Telefon: +49 9621 96552 - 1900
E-Mail: kontakt@ifp.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort erhalten, können Sie sich im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens an die zuständige Durchsetzungs- und Überwachungsstelle wenden.
Dort haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Weitere Angaben
Sofern für einzelne Angebote ergänzende Informationen in leichter verständlicher Form oder in anderen barrierearmen Formaten bereitgestellt werden, werden diese laufend ausgebaut und ergänzt.